Die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung
Mit Wirkung zum 1. Juli 2000 sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Bewerber erleichtert worden,
indem der Zeitraum der praktischen Tätigkeit um 1 bzw.
3 Jahre, nämlich auf einen Zeitraum
von 2 bzw. 3 Jahre
sowie 7 Jahre verkürzt worden ist.
Gemäß § 36 StBerG setzt die Zulassung zur Steuerberaterprüfung voraus:
- Den Abschluß eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens 8 Semestern mit anschließender 2-jähriger praktischer Tätigkeit
(§ 36 I Nr. 1 StBerG).
- Den Abschluß eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als 8 Semestern und anschließender 3-jähriger praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (§ 36 I Nr. 2 StBerG).
- Den Abschluß in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung mit anschließender 10-jähriger praktischer Tätigkeit oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt mit 7-jähriger praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (§ 36 II Nr. 1 StBerG). Die Qualifikation als Steuerfachassistent entspricht der Qualifikation des Steuerfachwirts.
- Die Zugehörigkeit zur Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter mit 7-jähriger praktischer Tätigkeit als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung
(§ 36 II Nr. 2 StBerG).
In allen Fällen muß die praktische Tätigkeit einen Umfang von mindestens 16 Wochenstunden, und zwar auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesbehörden verwalteten Steuern, gehabt haben (§ 36 III StBerG).
Bei persönlichen, auf den Einzelfall bezogenen Fragen, helfen wir Ihnen gerne weiter.